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Mit unserem Kurs bereiten wir Sie auf die Fachsprachenprüfung vor der Ärztekammer vor - und unternehmen gemeinsam einen wichtigen Schritt in Richtung Berufserlaubnis und Approbation.

 

Berufsbezogene Sprachförderung gem. § 45a AufenthG C1 -  Spezialmodul für akademische Heilberufe

Ziel des Kurses

Im Rahmen der berufsbezogenen Deutschsprachförderung nach § 45a AufenthG des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bietet das Spezialmodul die Grundlage für eine berufsbezogene Sprachförderung im Kontext von Anerkennungsverfahren beruflicher Abschlüsse für folgende akademische Heilberufe: Humanmedizinerinnen und Humanmediziner, Zahnmedizinerinnen und Zahnmediziner sowie Pharmazeutinnen und Pharmazeuten.

Das Spezialmodul bereitet auf die auf die Fachsprachenprüfung C1 bei der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern bzw. der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern vor.

Der Kurs umfasst zwischen 400 und 600  Unterrichtseinheiten (UE) und findet in der Regel an 5 Tage in der Woche mit jeweils 5 UE statt.

Wer kann an dem Kurs teilnehmen?

Teilnehmen können Menschen im arbeitsfähigen Alter mit  Deutsch als Zweitsprache, die eine Teilnahme-Berechtigung von der Agentur für Arbeit, dem zuständigen Job-Center oder dem BAMF erhalten haben. 

Ein Zertifikat Niveau B2 nach GER muss vorliegen.

Vor Kursbeginn erfolgt ein Einstufungstest bei genres.

Abschlusstests

Das Modul endet mit einer Zertifikatsprüfung C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) bzw. der Fachsprachenprüfung vor der jeweiligen berufsständischen Kammer.

Die Prüfungsgebühren werden vom BAMF übernommen.

Bitte beachten Sie, dass es Wartefristen gibt. Melden Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Kammer an. Die Beraterinnen des HCO unterstützen Sie bei der Prüfungsanmeldung. (Frau Anne Wachholz)

Teilnahme und Kosten

Die Teilnahme an einem berufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos.

Wenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, müssen Sie einen Kostenbeitrag in Höhe von 2,07 Euro pro Unterrichtsstunde an den Kursträger bezahlen. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Wenn Sie im Unterricht fehlen, kann Ihnen der Kostenbeitrag für die versäumten Stunden nicht zurückgezahlt werden.

Einen Kostenbeitrag müssen Sie nicht zahlen, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung noch ergänzende Leistungen beziehen.

Informationen und Ansprechpartner

Wir informieren Sie darüber, ob Sie an einemam Spezialmodul C1 für akademische Heilberufe, was der Kurs kostet und wie Sie sich zu einem Kurs anmelden.

Sprechen Sie uns an!

 

Merkblatt des BAMF für Kursteilnehmende