Sprachlich fit für Ausbildung und Arbeit.

In der Ausbildung mitkommen, Lehrkräfte, Vorgesetzte, Kolleginnen und Kollegen richtig verstehen.

 

Berufsbezogene Sprachförderung gem. § 45a AufenthG - Berufssprachkurs (DeuFö) - Modul B2

Ziel des Kurses

Die bundesweite berufsbezogene Deutschsprachförderung nach § 45aAufenthG richtet sich an Menschen im arbeitsfähigen Alter mit Deutsch als Zweitsprache und Zugang zum Arbeitsmarkt, welche ihre allgemeinen und/oder berufsbezogenen Deutschkenntnisse verbessern wollen. Übergreifendes Ziel der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. In den Berufssprachkursen werden berufsfeldübergreifenden Deutschkenntnissen auf dem Sprachniveau B2 GER vermittelt.

Der Kurs umfasst insgesamt 400 Unterrichtseinheiten (UE) und findet in der Regel an 5 Tage in der Woche mit jeweils 5 UE statt.

Wer kann an einem B2-Kurs teilnehmen?

Teilnehmen können Menschen im arbeitsfähigen Alter mit  Deutsch als Zweitsprache, die eine Teilnahme-Berechtigung von der Agentur für Arbeit, dem zuständigen Job-Center oder dem BAMF (Für Menschen im Anerkennungsverfahren) erhalten haben.  Sie müssen Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B1 entsprechend dem GER nachweisen (entweder B1-Zertifikat, welches nicht älter als 6 Monate ist oder Sprachtest bei uns).

Eine Teilnahmeberechtigung ist 3 Monate gültig.

Abschlusstests

Der B2-Kurs endet mit einem Sprachtest (Zertifikatsprüfung). Dieser besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil. Die Teilnahme an der Zertifikatsprüfung ist kostenlos.

Teilnahme und Kosten

Die Teilnahme an einem berufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos.

Wenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, müssen Sie einen Kostenbeitrag in Höhe von 2,07 Euro pro Unterrichtsstunde an den Kursträger bezahlen. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen.

Wenn Sie im Unterricht fehlen, kann Ihnen der Kostenbeitrag für die versäumten Stunden nicht zurückgezahlt werden.

Einen Kostenbeitrag müssen Sie nicht zahlen, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung noch

- Arbeitslosengeld I oder II oder

- Grundsicherung (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder

- Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder

- Auszubildender sind oder

- Berufsausbildungsbeihilfe während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme

Informationen und Ansprechpartner

Wir informieren Sie darüber, ob Sie an einem Integrationskurs teilnehmen können, was der Kurs kostet und wie Sie sich zu einem Kurs anmelden.

Sprechen Sie uns an!

 

Merkblatt des BAMF für Kursteilnehmende